Wenn Kursteilnehmende des Lehrgangs
Fahrzeugrestaurator/-in nur den Lehrgangsteil «Technik» der entsprechenden
Fachrichtung oder nur den Lehrgangsteil «Restaurierungsberatung» besuchen,
können sie diesen mit der IgF- Zertifikatsprüfung abschliessen.
Erfolgreiche
Absolventinnen und Absolventen erhalten das IgF-Zertifikat «Technik» der entsprechenden
Fachrichtung oder das IgF- Zertifikat «Restaurierungsberatung».
Grundlagen:
Die Einzelheiten der Zertifikatsprüfung werden
sinngemäss, in Anlehnung an die Prüfungsordnung über die Berufsprüfung
Fahrzeugrestauratorin und Fahrzeugrestaurator vom 24. November 2017
durchgeführt.
Dies
betrifft im Wesentlichen folgende Elemente:
Die Organisation und Ausschreibung, die Anmeldung, die Zulassung und die Kosten,
die Durchführung der Prüfung, die Prüfung selbst sowie die Beurteilung und
Notengebung.
Inhalt
der Prüfung:
Die zu prüfenden Inhalte,
Haltungen und Leistungskriterien der Zertifikatsprüfung sind gleich, wie sie
mit Hilfe der Handlungskompetenzen und den Anforderungsniveaus mit
Leistungskriterien im Qualifikationsprofil für die Berufsprüfung beschrieben sind.
Sie
werden mit folgenden Prüfungsteilen geprüft:
Für das Zertifikat „Restaurierungsberatung“ auf den Grundlagen der Handlungskompetenzbereiche A, B und C mit dem Prüfungsteil 4 der Berufsprüfung („Restaurierungsbedarf analysieren“).
Für das Zertifikat „Technik“ auf den Grundlagen der Handlungskompetenzbereiche D bis L – entsprechend der gewünschten Fachrichtung – mit dem Prüfungsteil 3 der Berufsprüfung („Werkstattauftrag umsetzen“).
Anmeldung:
Nebst den in Ziffer 3.2 der Prüfungsordnung erwähnten
Bedingungen (exkl. Buchst. f und g) sind der Anmeldung auch sämtliche
Modulabschlussarbeiten einzureichen, welche für die entsprechende Fachrichtung
und Zertifikats-richtung möglich sind. Sie müssen das Prädikat „angenommen“
aufweisen.
Organisation:
Die Zertifikatsprüfung findet während der Berufsprüfung
statt.
Verfahren:
Das IgF-Zertifikat wird auf Antrag der
Prüfungskommission Fahrzeugrestaurator/-in von der Berufsbildungskommission der
IgF ausgestellt. Ihr Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung an
die Berufsbildungskommission der IgF zur Überprüfung zurückgewiesen werden. Die entsprechenden Dokumente
finden Sie unter der Rubrik «BERUSPRÜFUNG».
Montag bis Freitag
08.00 - 12.00 & 13.30 - 17.00 Uhr
Ig-Fahrzeugrestaurator
c/o AGVS/UPSA
Wölflistrasse 5
CH-3006 Bern
Telefon +41 31 307 15 85
E-Mail info@fahrzeugrestaurator.ch
Die Interessengemeinschaft Fahrzeugrestaurator IgF ist die Trägerschaft für die Ausbildungen und Abschlüsse im Berufsfeld historischer Fahrzeuge.
Dazu koordiniert sie Lehrgänge und führt eidgenössische Berufsprüfungen sowie IgF-Zertifikatsprüfungen durch.