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Prüfungen

Zertifikatsprüfung

Wenn Kursteilnehmende des Lehrgangs Fahrzeugrestaurator/-in nur den Lehrgangsteil «Technik» der entsprechenden Fachrichtung oder nur den Lehrgangsteil «Restaurierungsberatung» besuchen, können sie diesen mit der IgF- Zertifikatsprüfung abschliessen.
Erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen erhalten das IgF-Zertifikat «Technik» der entsprechenden Fachrichtung oder das IgF- Zertifikat «Restaurierungsberatung».

Grundlagen:
Die Einzelheiten der Zertifikatsprüfung werden sinngemäss, in Anlehnung an die Prüfungsordnung über die Berufsprüfung Fahrzeugrestauratorin und Fahrzeugrestaurator vom 24. November 2017 durchgeführt.

Dies betrifft im Wesentlichen folgende Elemente:
Die Organisation und Ausschreibung, die Anmeldung, die Zulassung und die Kosten, die Durchführung der Prüfung, die Prüfung selbst sowie die Beurteilung und Notengebung.

Inhalt der Prüfung:  
Die zu prüfenden Inhalte, Haltungen und Leistungskriterien der Zertifikatsprüfung sind gleich, wie sie mit Hilfe der Handlungskompetenzen und den Anforderungsniveaus mit Leistungskriterien im Qualifikationsprofil für die Berufsprüfung beschrieben sind. 

Sie werden mit folgenden Prüfungsteilen geprüft:
Für das Zertifikat „Restaurierungsberatung“ auf den Grundlagen der Handlungskompetenzbereiche A, B und C mit dem Prüfungsteil 4 der Berufsprüfung („Restaurierungsbedarf analysieren“).

Für das Zertifikat „Technik“ auf den Grundlagen der Handlungskompetenzbereiche D bis L – entsprechend der gewünschten Fachrichtung – mit dem Prüfungsteil 3 der Berufsprüfung („Werkstattauftrag umsetzen“).

Anmeldung:
Nebst den in Ziffer 3.2 der Prüfungsordnung erwähnten Bedingungen (exkl. Buchst. f und g) sind der Anmeldung auch sämtliche Modulabschlussarbeiten einzureichen, welche für die entsprechende Fachrichtung und Zertifikats-richtung möglich sind. Sie müssen das Prädikat „angenommen“ aufweisen.

Organisation: 
Die Zertifikatsprüfung findet während der Berufsprüfung statt.


Verfahren:
Das IgF-Zertifikat wird auf Antrag der Prüfungskommission Fahrzeugrestaurator/-in von der Berufsbildungskommission der IgF ausgestellt. Ihr Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung an die Berufsbildungskommission der IgF zur Überprüfung zurückgewiesen werden. Die entsprechenden Dokumente finden Sie unter der Rubrik «BERUSPRÜFUNG».


Geschäfts­stelle igF

Montag bis Freitag
08.00 - 12.00 & 13.30 - 17.00 Uhr

Ig-Fahr­zeug­re­stau­ra­tor
c/o AGVS/UPSA
Wölflistrasse 5
CH-3006 Bern

Telefon +41 31 307 15 85
E-Mail info@fahrzeugrestaurator.ch

Die igF

Die Interessen­ge­mein­schaft Fahr­zeug­restau­rator IgF ist die Träger­schaft für die Aus­bil­dun­gen und Abschlüsse im Berufs­feld histo­ri­scher Fahr­zeuge.

Dazu koordi­niert sie Lehr­gänge und führt eidge­nös­sische Berufs­prüfungen sowie IgF-Zerti­fi­kats­prüfungen durch.

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